Aufbau eines Pladoyers (Staatsanwaltsschaft)
I. Anrede
Sehr geehrte/r Frau/Herr Vorsitzende/r, Herr/ Frau Verteidiger, meine Damen und Herrn
II. Sachverhaltsschilderung
1. Dem Angeklagten wird ... zu Last gelegt.
2. Nach der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung
...hat sich folgender Sachverhalt ergeben
oder
... hat sich soweit der vorgeworfene Sachverhalt aus der Anklageschrift bestätigt
III. Beweiswürdigung
Dieser Sachverhalt steht fest aufgrund der geständigen Einlassung des Angeklagten.
Der Angeklagte bestreitet den ihm zur Last gelegten Vorwurf
Glaubhaftigkeit
Glaubwürdigkeit
Sonstiges
IV. Rechtliche Würdigung
1. Die/Der Angeklagte hat den Tatbestand
...einer Körperverletzung erfüllt
... das Strafmaß liegt hier zwischen und
Strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Unrechtseinsicht
- Handlungsfähigkeit
V. JGG
Die/Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt und damit Jugendlicher im Sinne von § 1 Abs. 2 JGG. Folglich ist zwingend Jugendstrafrecht anzuwenden.
Oder der Angeklagte ist 21 Jahre alt und aufgrund der individuellen Reifebildung (noch Schüler, in Ausbildung, lebst noch bei den Eltern) eher einen Jugendlichen gleichzustellen als einen Erwachsenen,
typische Jugendverfehlung (Fahren ohne Führerschein, Körperverletzungsdelikte),
auch unter der und unter Berücksichtigung der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe
ist Jugendstrafrecht anzuwenden.
VI. Pro und Contra
Für den/die Angeklagte/n spricht
Geständnis
Reue
Hat sich beim Opfer entschuldigt
Den entstandenen Schaden bereits reguliert
ist noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten
Gegen den/die Angeklagte spricht
ist nicht geständig
sieht das Unrecht seiner Tat nicht ein
ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten
wird bei der Polizei als Mehrfach-Intensivtäter geführt
VII. Anträge
Daher beantrage ich dem/der Angeklagten...
Beachte bei JGG, dass der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht
Mögliche Anträge:
1. Einstellung
erzieherischer Maßnahme
Ermahnung, Weisung, Auflagen
2. Erziehungsmaßregeln
Weisungen
Heilerzieherische Behandlung, Verhaltenstherapie, Entziehungskir ab 16. Jahren mit Einverständnis des Jugendlichen
Erziehungsbeistand
3. Zuchtmittel
- Verwarnung
- Auflagen
Jugendarrest
4. Jugendstrafe
- Bei schädlichen Neigungen
- mindestens 6 Monate
Weitere Anträge
z.B. Einzug von Drogen, Sicherstellung, Herausgabe, Einzug der Fahrerlaubnis, Kosten
Beachte: Bei Jugendlichen wird in der Regel der Auferlegung der Kosten abgesehen.







































































