Aufbau eines Pladoyers (Staatsanwaltsschaft)

I. Anrede

Sehr geehrte/r Frau/Herr Vorsitzende/r, Herr/ Frau Verteidiger, meine Damen und Herrn

 

II. Sachverhaltsschilderung

1. Dem Angeklagten wird ... zu Last gelegt.

2. Nach der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung
...hat sich folgender Sachverhalt ergeben

oder

... hat sich soweit der vorgeworfene Sachverhalt aus der Anklageschrift bestätigt

 

III. Beweiswürdigung

Dieser Sachverhalt steht fest aufgrund der geständigen Einlassung des Angeklagten.

Der Angeklagte bestreitet den ihm zur Last gelegten Vorwurf
Glaubhaftigkeit
Glaubwürdigkeit
Sonstiges

 

IV. Rechtliche Würdigung

1. Die/Der Angeklagte hat den Tatbestand

...einer Körperverletzung erfüllt

... das Strafmaß liegt hier zwischen und

Strafrechtliche Verantwortlichkeit

- Unrechtseinsicht
- Handlungsfähigkeit


V. JGG

Die/Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt und damit Jugendlicher im Sinne von § 1 Abs. 2 JGG. Folglich ist zwingend Jugendstrafrecht anzuwenden.

Oder der Angeklagte ist 21 Jahre alt und aufgrund der individuellen Reifebildung (noch Schüler, in Ausbildung, lebst noch bei den Eltern) eher einen Jugendlichen gleichzustellen als einen Erwachsenen,
typische Jugendverfehlung (Fahren ohne Führerschein, Körperverletzungsdelikte),

auch unter der und unter Berücksichtigung der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe

ist Jugendstrafrecht anzuwenden.

 

VI. Pro und Contra

Für den/die Angeklagte/n spricht

Geständnis
Reue
Hat sich beim Opfer entschuldigt
Den entstandenen Schaden bereits reguliert
ist noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten


Gegen den/die Angeklagte spricht

ist nicht geständig
sieht das Unrecht seiner Tat nicht ein
ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten
wird bei der Polizei als Mehrfach-Intensivtäter geführt

 

VII. Anträge

Daher beantrage ich dem/der Angeklagten...

 

Beachte bei JGG, dass der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht

Mögliche Anträge:

 

1. Einstellung
erzieherischer Maßnahme
Ermahnung, Weisung, Auflagen

 

2. Erziehungsmaßregeln
Weisungen
Heilerzieherische Behandlung, Verhaltenstherapie, Entziehungskir ab 16. Jahren mit Einverständnis des Jugendlichen
Erziehungsbeistand

 

3. Zuchtmittel
- Verwarnung
- Auflagen
Jugendarrest

 

4. Jugendstrafe
- Bei schädlichen Neigungen
- mindestens 6 Monate

 

Weitere Anträge

z.B. Einzug von Drogen, Sicherstellung, Herausgabe, Einzug der Fahrerlaubnis, Kosten

Beachte: Bei Jugendlichen wird in der Regel  der Auferlegung der Kosten abgesehen.

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